Der Behindertenpass ist ein amtlicher Lichtbild-ausweis und enthält die persönlichen Daten des Inhabers/der Inhaberin, das Datum der Ausstellung sowie den Grad der Behinderung und eventuelle
Zusatzeinträge.
Er dient als Nachweis einer Behinderung bei Ämtern, Ver-sicherungen und bei einigen Freizeiteinrichtungen, weiterst gilt
er als Nachweis für die Inanspruchnahme eines Steuerfreibetrags und besonderer Begünstigungen.
Er ist in Deutsch, Englisch und Französisch verfasst.
Gilt NICHT als Parkausweis!!!!
Mit 1.1.2014 ist die Zuständigkeit zur Aus-stellung von Ausweisen gemäß § 29b der Straßenverkehrsordnung von den Bezirks-hauptmannschaften bzw. Magistraten auf
das Sozialministerium-service (alte Bezeichnung: Bundessozialamt) übergegangen.
Voraussetzung für die Ausstellung des Parkausweises ist der Besitz eines Behindertenpasses mit der Zusatzeintragung "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung“.
Laufend werden barrierefreie öffentliche WCs in Städten und Gemeinden sowie jene an den Autobahnraststätten mit dem sogenannten Euro-Zylinderschloss ausgestattet - nur einer der Vorteile des Euro-key.
In Österreich gibt es viele Förderungen für Menschen mit Behinderungen. Leider ist es nicht immer so leicht, diese auch zu "finden".
Ziel ist - immer mehr Anträge und kurze Erklärungen, hier auf dieser Seite online zu stellen.
Bitte an dich, wenn du eine Förderung beantragt hast und es anderen auch mitteilen willst, dann nimm bitte übers Kontaktformular mit mir Kontakt auf.
DANKE - jede/r Betroffene ist dir dankbar!
Spendenkonto
Sparkasse Oberösterreich
BIC: ASPKAT2LXXX
IBAN: AT26 2032 0325 0479 4681
Herzlichen Dank für die Unterstützung!!!