Der Behindertenpass ist ein amtlicher Lichtbildausweis und enthält die persönlichen Daten des Inhabers/ der Inhaberin, das Datum der Ausstellung sowie den Grad der Behinderung und eventuelle
Zusatzeinträge.
Er dient als Nachweis einer Behinderung bei Ämtern, Versicherungen und bei einigen Freizeiteinrichtungen. Weiteres dient er als Nachweis für die Inanspruchnahme eines Steuerfreibetrages und
besondere Begünstigungen.
Er ist in Deutsch, Englisch und Französisch verfasst.
Gilt NICHT als Parkausweis!!!
Den Behindertenpass kann man beantragen, wenn man diagnostizierte Beeinträchtigungen (Geh-behinderung, Diabetes, Anfallsleiden,...) hat. Der Prozentsatz wird beim Sozialministeriumservice im Zuge
der Erstuntersuchung festgelegt.
Anspruch auf einen Behindertenpass haben Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) oder einer Minderung der Erwerbstätigkeit (MdE) vom mindestens 50 %, die in Österreich ihren Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Man muss für den Behindertenpass einen Antrag an die Landesstelle des Sozialministeriumservice stellen.
Sollte es nach der letzten Feststellung der Behinderungsgrade zu einer Verschlechterung des Gesundheits-zustandes kommen, hat man jeder Zeit die Möglichkeit weitere Zusatzeintragungen vornehmen zu lassen.
Es wird von seitens des Sozialministeriumservice eine amtliche Untersuchung erfolgen, wo dann die Vorausstetzungen für weitere Zusatzeinträge festgelegt werden.
Das gilt nicht nur für etwaige Zusatzeinträge, sondern auch für die Änderung des Behindertengrades.
Jede Änderung erfolgt über einen Antrag, beim Sozialministeriumservice.
(Quelle: https://www.sozialministeriumservice.at/site/Downloads_&_Formulare/Formulare_und_Infoblaetter)
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