Mit 1.1.2014 ist die Zuständigkeit zur Ausstellung von Ausweisen gemäß § 29b der Straßenverkehrsordnung von den Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistraten auf das Sozialministeriumservice (alte Bezeichnung: Bundessozialamt) übergegangen.
Voraussetzung für die Ausstellung des Parkausweises ist der Besitz eines Behindertenpasses mit der Zusatzeintragung "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung“.
Sollten Sie nicht in Besitz eines Behindertenpasses mit der entsprechenden Zusatzeintragung sein, müssen Sie diesen vor der Antragstellung auf einen Parkausweis bei den Landesstellen des Sozialministeriumservice (alte Bezeichnung: Bundessozialamt) mit dem entsprechenden Formular beantragen.
Erforderliche Unterlagen
Der Antrag ist von der mobilitätseingeschränkten Person zu stellen.
Der Parkausweis wird vom Sozialministeriumservice (alte Bezeichnung: Bundessozialamt) gebührenfrei ausgestellt.
Ausweise von Landesbehörden
Parkausweise, die vor dem 1.1.2001 ausgestellt wurden, verlieren mit Ablauf des 31.12.2015 ihre Gültigkeit und müssen beim Sozialministeriumservice (alte Bezeichnung: Bundessozialamt) neu beantragt werden.
Die Ausstellung eines Duplikates, die Abänderung von Eintragungen oder sonstiger Maßnahmen im Zusammenhang mit einem Parkausweises, dessen Original von einer Bezirksverwaltungsbehörde/von einem Magistrat ausgestellt wurde, ist mangels Zuständigkeit des Sozialministeriumservice (alte Bezeichnung: Bundessozialamt) nicht möglich.
Auch in diesen Fällen muss der Parkausweis neu beantragt werden.
Auch hier gilt wieder als Voraussetzung der Besitz eines Behindertenpasses mit der Zusatzeintragung "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung“.
Sollten Sie nicht in Besitz eines Behindertenpasses mit der entsprechenden Zusatzeintragung sein, müssen Sie diesen vor der Antragstellung auf einen Parkausweis bei den Landesstellen des Sozialministeriumservice (alte Bezeichnung: Bundessozialamt) mit dem entsprechenden Formular beantragen.
Hinweise zu den Vorteilen mit dem Parkausweis finden Sie im nebenstehenden Infoblatt.
(Quelle: http://www.sozialministeriumservice.at/site/Kontakt_-_Landesstellen/Oberoesterreich)
Spendenkonto
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